Zum 01.08.2022 trat die größte BRAO-Reform seit über 25 Jahren in Kraft. Für eine anwaltliche Berufsausübungsgesellschaft sind nunmehr alle Gesellschaftsformen aus Deutschland, der EU und des EWR zulässig. So kann die Kanzlei ab August 2022 neben den bislang zulässigen Organisationsformen z.B. auch als OHG, KG, SE oder GmbH & Co. KG betrieben werden.
Neben der Versicherungspflicht für nunmehr alle Rechtsanwalts-Berufsausübungsgesellschaften (z.B. auch für die GbR, die Schein-Sozietät und die einfache Partnerschaftsgesellschaft) und die Liberalisierung der Möglichkeiten der interprofessionellen Zusammenarbeit mit anderen freien Berufen ist sicherlich die differenzierte Neuregelung der Mindestversicherungssummen die wichtigste Änderung dieser Reform.
Mit dem folgenden Online-Fragebogen können sie kostenlos und unverbindlich einen umfassenden Beitrags- und Leistungsvergleich für eine Berufshaftpflichtversicherung Rechtsanwalt für eine Rechtsanwalts-Berufsausübungsgesellschaft unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Vorgaben anfordern.
Sie werden dabei schnell feststellen, dass der Fragenkatalog vergleichsweise umfassend ist. Da sich der Versicherungsumfang und die Qualität der Versicherungsbedingungen zwischen den einzelnen Versicherern erheblich unterscheidet, ist es wichtig, dass wir uns bei Ihnen nach allen risikorelevanten Angaben erkundigen, damit Sie im Schadensfall keine Überraschung erleben und einen Deckungsausfall erleiden.