Die Berufshaftpflichtversicherung für Syndikusanwälte(auch Vermögensschadenhaftpflicht genannt) ist ein wichtiger Baustein im Risikomanagement für angestellte Juristen in Unternehmen.
Obwohl sich die ursprünglich für den 01.01.2016 geplante Versicherungspflicht für Syndikusanwälte nicht realisiert hat, ist der freiwillige Abschluss zu empfehlen – sowohl aus Sicht des Syndikusrechtsanwalts als auch des Arbeitgebers.
Warum ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Syndikusanwälte sinnvoll?
Bis heute ist rechtlich nicht eindeutig geklärt, ob für Syndikusanwälte im Innenverhältnis zum Arbeitgeber die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung uneingeschränkt gelten. In einem Urteil aus dem Jahr 1969 verneinte zum Beispiel der BGH diese Haftungsprivilegierung ausdrücklich noch. Ob der Syndikusanwalt zum Zeitpunkt der Schadenverursachung eher weisungsgebunden (und damit die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung greifen) oder unabhängig von seinem Arbeitgeber handelte, hängt letztlich vom jeweiligen Einzelfall ab. Allerdings ist ja gerade die Gewährleistung der fachlichen Unabhängigkeit des Syndikusanwalts durch § 46 V Satz 2 BRAO gesetzlich vorgegeben.
Das bedeutet: Im Schadenfall besteht das reale Risiko, dass Syndikusanwälte persönlich mit ihrem Privatvermögen haften. Eine leistungsstarke Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem finanziellen Risiko.
Vorteile für Arbeitgeber und Juristen
Auch für Arbeitgeber ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Juristen sinnvoll: Sie schützt das Unternehmen vor finanziellen Folgen durch Fehlberatungen oder fahrlässige Falscheinschätzungen der Rechtslage durch den Syndikusanwalt.
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